Karriere-News

Jetzt spricht Wolf-Dieter Adlhoch für den Dussmann-Vorstand

Wolf-Dieter Adlhoch.

Wolf-Dieter Adlhoch.

Urheber: Benno Kraehahn, Quelle: Dussmann Group

Köpfe 11.09.2019
Der Berliner Immobiliendienstleister Dussmann hat einen neuen Frontmann. Wolf-Dieter Adlhoch, Jahrgang 1975 und seit August 2017 Vorstandsmitglied der Dussmann Group, rückt in die Position des ... 

Der Berliner Immobiliendienstleister Dussmann hat einen neuen Frontmann. Wolf-Dieter Adlhoch, Jahrgang 1975 und seit August 2017 Vorstandsmitglied der Dussmann Group, rückt in die Position des Vorstandssprechers auf. Er beerbt als solcher Dr. Wolfgang Häfele, der zeitgleich mit Adlhoch ins Unternehmen bzw. auf den Sessel des Vorstandssprechers kam.

Häfele, der dieses Jahr seinen 60. Geburtstag feiert, scheide "auf eigenen Wunsch und aus persönlichen Gründen" aus, lässt der FM-Dienstleister wissen. Der Scheidende habe den Stiftungsrat gestern von seiner Absicht, das Unternehmen zu verlassen, unterrichtet. Vor diesem Hintergrund hätten der Stiftungsrat und Häfele "einvernehmlich" Häfeles "sofortiges" Ausscheiden aus dem Vorstand vereinbart.

Häfeles Nachfolger Adlhoch trägt im Vorstand künftig auch die Verantwortung für den Geschäftsbereich Dussmann Service Deutschland. Die Dussmann Service Deutschland GmbH selbst wird in Zukunft von Philipp Conrads, der bisher für das internationale Business Development zuständig ist, als Vorsitzender der Geschäftsführung geleitet. Conrads berichtet an Adlhoch.

Bisher firmierte Häfele als Vorsitzender der Geschäftsführung von Dussmann Service Deutschland und war im Vorstand verantwortlich für das Servicegeschäft in der Dach-Region. Der Vorstand schrumpft mit seinem Abschied von sechs auf fünf Köpfe.

Harald Thomeczek

Rückkehr der Meisterpflicht für Fliesenleger & Co.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Die schwarz-rote Koalition will für Fliesenleger und andere seit 2004 zulassungsfreie Bauberufe wieder die Meisterpflicht einführen.

Quelle: iStock.com, Urheber: Petko Ninov

Karriere 10.09.2019
Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung ... 

Die schwarz-rote Koalition im Bund hat sich im Prinzip auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für unter anderem Bauberufe geeinigt, die seit 2004 zulassungsfrei sind. Die Änderung der Handwerksordnung soll schon ab Anfang 2020 in Kraft treten. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, erhalten Bestandsschutz.

"Wir werden bei einigen Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder einführen", teilen der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann, und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol, unisono mit. Sie sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief "die beste Garantie" unter anderem für "Qualitätsarbeit" und "Verbraucherschutz" ist. Außerdem soll die Rückvermeisterung zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses beitragen.

Für insgesamt zwölf Gewerke wird die 2004 weggefallene Meisterpflicht wieder eingeführt. Darunter befinden sich auch einige Bauberufe: Fliesen-, Platten und Mosaikleger, Estrichleger, Betonstein- und Terrazzohersteller sowie Parkettleger. Den Laden dicht machen soll niemand müssen: Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen ihr Handwerk auch ohne Meisterbrief weiterhin selbstständig ausüben. Sie erhalten Bestandsschutz.

Fahrplan steht

Linnemann und Bartol werden einer Koalitionsarbeitsgruppe die skizzierte Rückkehr zur Meisterpflicht am morgigen 10. September vorschlagen. Dann wollen sie das Bundeswirtschaftsministerium bitten, zügig einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung folgen Beratungen im Bundesrat und Bundestag. Erklärtes Ziel ist, dass die Änderung der Handwerksordnung Anfang 2020 in Kraft tritt. Nach fünf Jahren soll eine Evaluierung zeigen, was die Neuregelung gebracht hat.

Baugewerbe jubelt

Das organisierte Baugewerbe lässt schon jetzt die Korken knallen: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass das Bundeswirtschaftsministerium nach gründlicher Prüfung der verfassungs- und europapolitischen Aspekte auch und gerade in den Bauberufen die Notwendigkeit anerkannt hat, diese in die Anlage A (In Anlage A der Handwerksordnung sind die zulassungspflichtigen Handwerke aufgelistet; Anm. d. Red.) zurückzuführen", jubelt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe. Gerade im Baubereich komme es auf die Verlässlichkeit der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Verbraucherschutz an - "das war bei den meisterfreien Gewerken in großen Teil nicht mehr der Fall". Die Branche klagt schon lange über die (illegale) Billigkonkurrenz durch den Wegfall der Meisterpflicht im Ausbaugewerbe.

Harald Thomeczek

Azubimangel ist in der Immobilienbranche fast ein Fremdwort

Azubis sind herzlich willkommen: Auch in der Immobilienbranche schaut ein nicht ganz kleiner Teil der Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen in die Röhre.

Azubis sind herzlich willkommen: Auch in der Immobilienbranche schaut ein nicht ganz kleiner Teil der Unternehmen bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen in die Röhre.

Quelle: iStock.com, Urheber: stockfour

Karriere 06.09.2019
Die allermeisten Immobilienunternehmen können die von ihnen angebotenen Stellen für Auszubildende besetzen. Das geht aus der aktuellen Ausbildungsumfrage des Deutschen Industrie- und ... 

Die allermeisten Immobilienunternehmen können die von ihnen angebotenen Stellen für Auszubildende besetzen. Das geht aus der aktuellen Ausbildungsumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) hervor. Im Branchenvergleich steht die Immobilienbranche damit gut da.

Nur jedes zehnte für die Untersuchung befragte Immobilienunternehmen sagte, dass es im vergangenen Jahr nicht alle angebotenen Ausbildungsplätze habe besetzen können. Zum Vergleich: Im Durchschnitt aller Branche klagt fast jedes dritte Unternehmen über zu wenige Azubis. Den größten Mangel leidet das Gastgewerbe. Dort bekommt mehr als jeder zweite Betrieb nicht alle Stellen besetzt.

Große Probleme hat auch das Baugewerbe. Hier sind es immerhin 37% der Firmen, die die Azubireihen nicht voll kriegen. Einziges Trostpflaster für die Baubranche: Die DIHK-Zahlen legen eine spürbare Linderung im Vorjahresvergleich nahe. Anno 2017 hatten noch 45% der Bauunternehmen angegeben, dass sie mindestens einen Ausbildungsplatz unbesetzt lassen mussten. In der Immobilienbranche lag der entsprechende Anteil 2017 mit 9% dagegen sogar noch etwas niedriger als im vergangenen Jahr.

An der Onlineumfrage der DIHK beteiligten sich im Mai 2019 exakt 12.467 Unternehmen. Davon kamen 3% oder rund 400 Firmen aus dem Immobilienbereich.

Harald Thomeczek