Karriere-News

Real I.S. kriegt einen vierten Vorstand

Bernd Lönner.

Bernd Lönner.

Bild: BayernLB

Köpfe 23.11.2016
Aus drei mach vier: Bernd Lönner (53) stößt zum 1. Januar 2017 von der BayernLB als zusätzliches Vorstandsmitglied zum Fondhaus Real I.S. Die Aufgaben im Führungsgremium der Fondsgesellschaft ... 

Aus drei mach vier: Bernd Lönner (53) stößt zum 1. Januar 2017 von der BayernLB als zusätzliches Vorstandsmitglied zum Fondhaus Real I.S. Die Aufgaben im Führungsgremium der Fondsgesellschaft werden neu verteilt.

Lönners Ressort ist Risk & Finance. Seine Aufgaben: Risikomanagement, IT sowie Bilanzierung & Controlling. Außerdem soll er sich dem Thema Digitalisierung widmen. Bei der BayernLB war Lönner zuletzt Bereichsleiter der Abbaueinheit "Non-Core Unit".

Als Grund für die Erweiterung des Vorstands nennt die BayernLB-Tochter "das Wachstum der Real I.S. als Asset-Manager der BayernLB mit Tochtergesellschaften in Europa und Australien". Alleine im laufenden Jahr werden - vor allem institutionelle - Anleger der Real I.S. mehr als eine Milliarde Euro Eigenkapital anvertraut haben.

Alle drei bisherigen Vorstandsmitglieder bleiben an Bord. Die künftige Aufgabenteilung sieht wie folgt aus: Die Unternehmenssteuerung liegt allein in den Händen von Georg Jewgrafow als Vorstandsvorsitzendem. Jochen Schenk obliegen Entscheidungen zum Immobilieneinkauf, zur Produktentwicklung und zum Vertrieb, und Brigitte Walter hat das Ressort "Nachhaltigkeitsverantwortung" mit dem Asset- und Fondsmanagement unter ihren Fittichen. Aktuell kümmert sich Jewgrafow um den Bereich Investment, Schenk um Investoren und Walter um Corporate Management.

Harald Thomeczek

Kalo/Urbana: Lustermann geht, Vorstand schrumpft

Dr. Henning Lustermann.

Dr. Henning Lustermann.

Bild: Urbana

Köpfe 21.11.2016

Gefma: Zwei neue Vorstände, mehr Ausbildungsplätze

Der neue Gefma-Vorstand (v.l.n.r.): Rainer Vollmer, Prof. Dr. Markus Lehmann, Vorstandsvorsitzender Otto Kajetan Weixler, Prof. Dr. Michael May, Beatriz Soria León und die beiden neuen Vorstände Martin Schenk und Oliver Vellage.

Der neue Gefma-Vorstand (v.l.n.r.): Rainer Vollmer, Prof. Dr. Markus Lehmann, Vorstandsvorsitzender Otto Kajetan Weixler, Prof. Dr. Michael May, Beatriz Soria León und die beiden neuen Vorstände Martin Schenk und Oliver Vellage.

Bild: Annette Schrader

Köpfe 21.11.2016
Der FM-Verband Gefma begrüßt zwei neue Gesichter in seinem siebenköpfigen Vorstand. Und die FM-Dienstleister wollen ihr Ausbildungsengagement ankurbeln und künftig mehr Auszubildende in ... 

Der FM-Verband Gefma begrüßt zwei neue Gesichter in seinem siebenköpfigen Vorstand. Und die FM-Dienstleister wollen ihr Ausbildungsengagement ankurbeln und künftig mehr Auszubildende in ihren Reihen begrüßen.

Martin Schenk (56), Vorsitzender der Geschäftsführung von Strabag Property and Facility Services (Strabag PFS), und Oliver Vellage (51), CEO Corporate Services bei der Sodexo-Gruppe im deutschsprachigen Raum, sind auf der Mitgliederversammlung des FM-Branchenverbands Gefma in Köln in den Vorstand gewählt worden. Sie folgen auf den stellvertretenden Vorsitzenden Walter Fritz, Geschäftsführer Eubag Operation, und Wilfried Schmahl (bis 2014 Geschäftsführer Strabag PFS). Im Amt bestätigt wurden folgende Vorstandsmitglieder: Dr. Markus Lehmann, Professor an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, Beatriz Soria León (BASF), Prof. Dr. Michael May von der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin, und Rainer Vollmer von RGM Facility Management.

20% mehr Ausbildungsplätze bis 2020

Auch Gefma-Vorstandsvorsitzender Otto Kajetan Weixler wurde wiedergewählt. Er kündigte auf der Mitgliederversammlung an, die deutsche Facility-Management-Branche wolle angesichts des Fachkräftemangels rund 20% mehr Ausbildungsplätze bis zum Jahr 2020 schaffen. Diese Zahl beruht auf einer Befragung großer FM-Dienstleister, die der Brancheninitiative Die Möglichmacher angehören. "„Neben der akademischen Ausbildung sowie der Fachausbildung in klassischen Gewerken wie Heizung, Klima, Lüftung und Sanitär brauchen wir verstärkt Spezialisten für die fortschreitende Digitalisierung", so Weixler. Dies sei eine Notwendigkeit, denn inzwischen seien FM-Lösungen intensiv mit den Kernprozessen der Kunden vernetzt, die sich immer mehr in Richtung Industrie 4.0 entwickelten. „

Harald Thomeczek

ver.di bestreikt Kundenservice-Center von Vonovia

Vor gut einem Jahr wurde die Deutsche Annington in Vonovia umgeflaggt. Vor dem Duisburger Kundencenter von Vonovia zeigte heute die Gewerkschaft ver.di Flagge.

Vor gut einem Jahr wurde die Deutsche Annington in Vonovia umgeflaggt. Vor dem Duisburger Kundencenter von Vonovia zeigte heute die Gewerkschaft ver.di Flagge.

Bild: Vonovia

Karriere 18.11.2016
Die Gewerkschaft ver.di hat am gestrigen Donnerstag ihre Drohung wahr gemacht und mit Beginn der Frühschicht im Duisburger Kundenservice-Center des Wohnungsunternehmens Vonovia zu einem ... 

Die Gewerkschaft ver.di hat am gestrigen Donnerstag ihre Drohung wahr gemacht und mit Beginn der Frühschicht im Duisburger Kundenservice-Center des Wohnungsunternehmens Vonovia zu einem Warnstreik aufgerufen. Dem "ersten Streik in der Geschichte des Unternehmens", so ver.di.

Von den rund 650 Duisburger Beschäftigten der Gesellschaft Vonovia Property Management, die den Kundenservice für die Vonovia-Mieter erbringt, sind laut ver.di rund 70 dem Aufruf gefolgt. Auch "ein Teil des Betriebsrats" habe sich "den Streikenden angeschlossen", heißt es von Seiten der Gewerkschaft.

Vonovia hat auf die - in den vergangenen Tagen angekündigte - Arbeitsniederlegung eines Teils der Beschäftigten im Duisburger Kundenservice so reagiert: "Wir haben dies durch unseren Kundenservice in Dresden und den Einsatz eines externen Dienstleisters abgefedert", sagt Vonovia-Sprecherin Nina Henckel. Sie versichert: "Wir konnten alle Kundenanliegen wie gewohnt bearbeiten." Im Dresdener Kundenservice-Center der Wohnungsgesellschaft sind rund 300 Mitarbeiter beschäftigt.

"Der Betriebsrat ist weiterhin unser erster Ansprechpartner"

ver.di will Vonovia an den Verhandlungstisch bringen und fordert u.a. bei der Bezahlung der im Kundenservice in Duisburg Beschäftigten eine "Rückkehr" zum Tarifvertrag für die Wohnungswirtschaft. Rund 20% der Duisburger Mitarbeiter werden aktuell an den Tarifvertrag angelehnt bezahlt, die Mehrheit jedoch nicht. Vonovia-Sprecherin Nina Henckel zur Forderung von ver.di: "Der Betriebsrat ist weiterhin unser erster Ansprechpartner, wir haben bisher konstruktiv mit ihm zusammengearbeitet."

Vonovia zahlt Mitarbeitern im Kundenservice nach eigenen Angaben Einstiegsgehälter zwischen 2.000 Euro und 2.400 Euro. Damit verdienen diese laut Henckel mehr als bei externen Dienstleistern, die teilweise nur den Mindestlohn von rund 1.600 Euro zahlten. Laut ver.di erhalten die tariflos im Kundenservice von Vonovia Beschäftigten rund 2.000 Euro. Der Tarifvertrag der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sieht 2.550 Euro. Auch ein Urlaubs- und Weihnachtsgeld sehen die nicht nach Tarif bezahlten Beschäftigten laut ver.di nicht, dafür müssen sie mehr Stunden in der Woche arbeiten.

Qualität leide nicht durch branchenfremde Mitarbeiter

ver.di betont, dass eine Tätigkeit im Kundenservice einer Wohnungsgesellschaft speziell geschultes Personal verlange. Dazu Vonovia-Sprecherin Henckel: "Die Mitarbeiter im Kundenservice erfüllen viele Aufgaben, für die es immobilienwirtschaftliches Know-how braucht. Durch die Standardisierung von Arbeitsprozessen, die wir bereits seit mehr als fünf Jahren mit steigender Kundenzufriedenheit umsetzen, ändern sich unser Servicelevel und Qualität jedoch nicht, wenn wir auch Mitarbeiter ohne reinen immobilienwirtschaftlichen Hintergrund einstellen. "

Sollte Vonovia ver.di auch nach dem gestrigen Warnstreik keinen Verhandlungstermin anbieten, will ver.di den Streik fortsetzen.

Harald Thomeczek

HOAI: EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Der Gebäudekomplex des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Bild: G.Fessy @ CJUE

Karriere 18.11.2016
Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden ... 

Die Europäische Kommission zündet die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Die Komission hat beschlossen, aufgrund der Aufrechterhaltung der HOAI eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen. Deutschland hat danach zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, "welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden", lässt die EU-Kommission wissen.

Die Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von Architekten und Ingenieuren und den freien (Preis-)Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert. Ohne HOAI würden sich mehr aus- und inländische Büros in Deutschland niederlassen - was durch einen dann wohl verschärften Preiswettbewerb den Kunden von Architekten und Ingenieuren zugute käme.

Entscheidung fällt spätestens im ersten Halbjahr 2019

Den weiteren Fahrplan in Sachen Vertragsverletzungsverfahren skizziert die Bundesarchitektenkammer so: Der Beschluss der EU-Kommission bedeute noch nicht die Klageeinreichung. Diese erfolge nämlich erfahrungsgemäß erst ein bis drei Monate nach dem jetzt erfolgten Klagebeschluss. Realistischerweise ist also nicht vor Anfang 2017 mit der Einreichung der Klage zu rechnen. Im Anschluss daran habe die Bundesregierung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums besagte zwei Monate Zeit zur Klageerwiderung. Das Klageverfahren dauere je nach Komplexität des Verfahrens ca. 24 Monate. Summa summarum ist daher spätestens in der ersten Jahreshälfte 2019 mit einer Entscheidung des höchsten Gerichts der Europäischen Union zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren war im Jahr 2015 eingeleitet worden. Eine Stellungnahme der Bundesrepublik zum Vorwurf des vertragsverletzenden Charakters der HOAI vom September 2015 hatte die EU-Kommission nicht überzeugen können. Sie hatte Deutschland daher im Frühjahr 2016 dazu aufgerufen, seine Stellungnahme so nachzubessern, dass die EU-Kommission eine Notwendigkeit verbindlicher Mindestsätze erkennen kann oder dem vermeintlichen Misstand abzuhelfen.

Harald Thomeczek