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Rolf Buch spricht jetzt mehr Klartext als Kauderwelsch

Rolf Buch.

Rolf Buch.

Quelle: Immobilien Zeitung, Urheber: Frank Boxler

Karriere 26.06.2017
"Rolf Buch spricht mehr Kauderwelsch als Klartext", war vor einem Jahr in der Immobilien Zeitung zu lesen. Damals hatte der Chef des Wohnungskonzerns Vonovia bei einer Verständlichkeitsanalyse ... 

"Rolf Buch spricht mehr Kauderwelsch als Klartext", war vor einem Jahr in der Immobilien Zeitung zu lesen. Damals hatte der Chef des Wohnungskonzerns Vonovia bei einer Verständlichkeitsanalyse der Reden von DAX-CEOs schwach abgeschnitten. Buch hat sich die Kritik offenbar zu Herzen genommen: In der diesjährigen Analyse der Universität Hohenheim in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt ist Buch der beste Aufsteiger und hat sich gleichsam aus der Abstiegszone auf die Europokalplätze vorgekämpft.

Der Kommunikationswissenschaftler Frank Brettschneider und sein Team nehmen seit 2012 die Reden der Vorstandschef auf den Hauptversammlungen unter die Lupe - und bewerten diese auf ihre rein formale Verständlichkeit auf einer Skala von 0 bis 20. Andere Faktoren, die mitspielen, wenn ein unbefangener Zuhörer einem Wirtschaftsboss lauscht - der Aufbau der Rede oder der Vortragsstil etwa - bleiben außen vor.

In diesem Jahr haben die DAX-30-Chefs bei der Analyse im Schnitt 14,4 Punkte erzielt. Damit haben sie sich zum fünften Mal in Folge verbessert. Am verständlichsten spricht Timotheus Höttges von der Telekom: Er stellt mit 19,8 Punkten einen Bestwert auf und ist nahe dran an der Perfektion. Aldo Belloni von Linde hingegen ist mit mageren 5,9 Zählern "nur wenig verständlicher als eine politikwissenschaftliche Doktorarbeit", so Kommunikationsexperte Brettschneider.

Buch springt von Platz 25 auf Rang neun

Vonovia-Chef Buch schafft es unter den DAX-30-Fürsten mit ansehnlichen 16,9 Punkten ins obere Drittel, genauer: auf den neunten Platz. Auf Bundesligaverhältnisse umgerechnet hätte er damit den Sprung auf einen Europokalplatz gepackt. Und das, nachdem er im Vorjahr - als er erstmals mit am Start war - mit Platz 25 bzw. mauen 11,1 Zählern zu den Verlierern des Rankings gehörte. Doch damit nicht genug: Buchs Plus von 5,8 Punkten ist der größte Zugewinn, den einer der 30 Redner in diesem Jahr verzeichnete.

Der Hohenheimer Verständlichkeitsindex misst, wie gut auch Fachfremde - und nicht nur Analysten und sonstige Finanz- und Wirtschaftsexperten - den CEO eines börsennotierten Unternehmens verstehen können. Allergisch reagieren die Messinstrumente der Hohenheimer Kommunikationsforscher auf Bandwurmsätze, (zu viele) abstrakte Begriffe und zusammengesetzte Wörter sowie auf unerklärt verhallende Fachbegriffe.

Bei Buch fallen insbesondere der geringe Anteil von Fremdwörtern und der ebenfalls relativ kleine Anteil von Sätzen mit mehr als zwei Informationseinheiten auf. Auch zeichnet sich sein Vortrag formal dadurch aus, dass er viele Wörter enthält, die im Grundwortschatz vorkommen.

Harald Thomeczek

Makler und Verwalter müssen sich künftig fortbilden

Karriere 23.06.2017
Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet ... 

Der Bundestag hat das Gesetz zur Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter gestern am späten Abend mit den Stimmen der Großen Koalition wie erwartet durchgewunken. Er ist damit seinem Wirtschaftsausschuss gefolgt, der am Mittwoch für den in einigen wesentlichen Punkten geänderten Gesetzentwurf gestimmt hatte. Überraschungen gab es nicht: So werden weder bestehende Makler und WEG- bzw. Mietverwalter nachträglich noch neue Anbieter vor ihrem Markteintritt ihre Sachkunde im Rahmen von Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern nachweisen müssen.

Bisher mussten Immobilienverwalter ihr Gewerbe lediglich anmelden. Nun müssen sie eine Erlaubnis beantragen, die nur erteilt wird, wenn der Gewerbetreibende „zuverlässig“ ist, seine Vermögensverhältnisse als „geordnet“ bezeichnet werden können - er also bislang z.B. keine ihm anvertrauten Gelder veruntreut hat - und er eine Berufshaftpflichtversicherung nachweist.

Die Pflichten des Immobilienverwalters sind den aktuellen Anforderungen im § 34 c der Gewerbeordnung angepasst und mit wenigen Aussagen auf den Verwalter zugeschnitten, z.B. mit der Pflicht, „die Vermögenswerte getrennt zu verwalten“.

Lange Zeit sollten die neuen Spielregeln nur für WEG-Verwalter gelten. Auf den letzten Metern schafften es aber auch die Mietverwalter ins Gesetz. Makler müssen wie bisher keine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Bußgeld bei Verstoß gegen Weiterbildungspflicht

Beide Berufsgruppen sind verpflichtet, sich alle drei Jahre fortzubilden, und zwar in einem Ausmaß von 20 Stunden. De facto werden Makler und Verwalter also nicht vor dem Jahr 2021 nachweisen müssen, dass sie ihrer Fortbildungsverpflichtung nachgekommen sind. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung soll mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet werden.

Bei der Aufnahme einer Tätigkeit als Makler oder Verwalter müssen Marktteilnehmer ihre Sachkunde jedoch wie eh und je weiterhin nicht unter Beweis stellen. Von der Fortbildungsverpflichtung in den ersten drei Jahren voraussichtlich ausgenommen werden soll, wer einen Abschluss als Immobilienkaufmann oder -fachwirt vorweisen kann oder ein immobilienwirtschaftliches Studium absolviert hat.

Konkrete Details zu etwaigen Ausnahmeregelungen sowie zur Versicherungshöhe oder der ebenfalls vorgesehenen Informationspflicht gegenüber Kunden wird jedoch erst die Rechtsverordnung klären, die das nun verabschiedete Gesetz mit Leben füllt. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft.

„Eingangsnachweis schon bei Gewerbeanmeldung!“

Der Makler- und Verwalterverband IVD und der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sind glücklich, dass die schwere Geburt von Berufszugangsvoraussetzungen für Makler und Verwalter noch in dieser Legislaturperiode einen Abschluss gefunden hat, hätten sich aber mehr gewünscht, allem voran einen Sachkundenachweis. Oder zumindest einen Eingangsnachweis schon bei der Gewerbeanmeldung, für die der IVD plädiert.

Harald Thomeczek