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CA Immo: Drei Aufsichtsräte streichen gleichzeitig die Segel

Barbara Knoflach.

Barbara Knoflach.

Bild: BIIS

Köpfe 13.10.2016
Die österreichische Immobilien-AG CA Immo verliert drei Aufsichtsräte auf einen Schlag: Dr. Wolfgang Ruttenstorfer, Barbara Knoflach und Dr. Maria Doralt haben die Gesellschaft gestern wissen ... 

Die österreichische Immobilien-AG CA Immo verliert drei Aufsichtsräte auf einen Schlag: Dr. Wolfgang Ruttenstorfer, Barbara Knoflach und Dr. Maria Doralt haben die Gesellschaft gestern wissen lassen, dass sie ihre Mandate zum 10. November 2016 zurückgeben.

Doralt sitzt seit Mai 2014 im Kontrollgremium der CA Immo, Knoflach seit Mai 2011 und Ruttenstorfer seit 2009. Das Mandat von Ruttenstorfer, der bis Mai 2016 Aufsichtsratsvorsitzender war, lief noch bis 2019. Auch die Verträge von Doralt und Knoflach liefen noch einige Jahre (2019 bzw. 2020). Gründe nennt die CA Immo in ihrer Mitteilung dazu nicht. Auch zu möglichen Nachbesetzungen verliert der Absender der Mitteilung keine Worte.

Aktuell, also vor dem Abgang der drei scheidenden Aufsichtsräte, besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 16 Personen. Die zulässige Höchstzahl an Vertretern der Kapitalseite liegt bei zwölf Köpfen, die Mindestzahl bei drei Kapitalvertretern. Hinzu kommen vier Arbeitnehmervertreter.

Möglich ist eine Nachbesetzung der frei werdenden Stellen also, aber nicht notwendig. Wie eine CA-Immo-Sprecherin auf Nachfrage erklärte, ist derzeit zumindest auch keine Nachbesetzung vorgesehen. Auch zu den Gründen der zeitgleichen Demission der drei Mandatsträger konnte sie nichts sagen. Nur so viel: Man habe die Niederlegung der Mandate mit "großem Bedauern" zur Kenntnis genommen.

Größter Aktionär der CA Immo ist Immofinanz. Immofinanz und CA Immo schicken sich an, miteinander zu verschmelzen.

Harald Thomeczek

Lieber mehr Gehalt zahlen

Karriere 13.10.2016
Für die Berliner Personalberatung Westwind läuft es nach eigenem Bekunden ziemlich gut. Es ginge aber noch besser, wenn manche Arbeitgeber eine Einigung nicht an kleinen Differenzen bei den ... 

Für die Berliner Personalberatung Westwind läuft es nach eigenem Bekunden ziemlich gut. Es ginge aber noch besser, wenn manche Arbeitgeber eine Einigung nicht an kleinen Differenzen bei den Gehaltsvorstellungen scheitern ließen.

Westwind Real Estate Executive Search hat im laufenden Jahr bislang rund 50 Stellen besetzt - so viele wie im gesamten Vorjahr. 60% davon waren nach Angaben von Westwind Führungskräfte: zu je 20% Vorstände, Geschäftsführer und Niederlassungsleiter bzw. Bereichs- und Abteilungsleiter bzw. Teamleiter und dergleichen. Die restlichen 40% unterteilen sich in Senior-Fachkräfte (30%) und Fachkräfte/Spezialisten (10%).

Am gefragtesten - und am schwersten zu bekommen - seien nach wie vor Projektentwickler, gefolgt von Fondsmanagern und Asset-Managern: Knapp jeder Vierte der von den Westwind-Beratern für einen Wechsel gewonnenen Kandidaten kommt aus der Projektentwicklung, 22% aus dem Fonds- und Asset-Management, 18% sind dem Bereich Investment-Management, Transaktionen und Akquisition zuzuordnen, und 16% waren technische Positionen.

Wie gut es derzeit auf dem deutschen Immobilienmarkt läuft, veranschaulicht auch folgender Vergleich: 2011 handelte es sich maximal bei einem Viertel der von Westwind besetzten Positionen um neu geschaffene Stellen. Der große Rest waren Neubesetzungen vakant gewordener Posten. In diesem Jahr aber sind mehr als die Hälfte der Stellen, für die Westwind Köpfe gefangen hat, zusätzliche Stellen, und nur weniger als 50% sind "Replacements".

Nicht allen Arbeitgebern ist die gute Immobilienkonjunktur geheuer: "Trotz des Booms passiert es, dass Kandidaten und Unternehmen wenige Tausend Euro auseinanderliegen und sich nicht einigen, weil Letztere an bisherigen Vergütungsgrundsätzen festhalten, obwohl sich Ausnahmen unternehmerisch rechnen", berichtet Westwind-Geschäftsführer Michael Harter.

Verbreitet sei das Festhalten an etablierten Vergütungsrichtlinien insbesondere unter Unternehmen aus der Construction-Branche und der Projektentwicklung. Trotz allem Verständnis dafür, dass nicht jedem Unternehmen der Boom geheuer ist, rät Harter doch eher dazu, Gelegenheiten am Schopfe zu packen: "An dieser Stelle wünschen wir uns von den Unternehmen in bestimmten Segmenten etwas mehr Flexibilität, wenn sie einen Kandidaten vor sich haben, der pro Jahr 2.000 Euro bis 6.000 Euro mehr kostet als budgetiert. Wachstumschancen sollten nicht durch Personalengpässe, die ohne Not herbeigeführt werden, ungenutzt verstreichen."

Denn: "Die 500 Euro, die ein guter Kandidat pro Monat beispielsweise mehr verdient, spielt er doch meistens beim Projekt- bzw. Unternehmensergebnis zu einem Vielfachen wieder ein", erklärt der Westwind-Chef. Und, nicht zu vergessen: "Unter Umständen wird der Personalengpass in seinem Segment und in seiner Region derart spürbar wachsen, dass der gleiche Unternehmer ein Jahr später im Fixum statt 85.000 Euro gerne 90.000 Euro p.a. ausgeben wird, ohne einen vergleichsweise qualifizierteren Kandidaten eingestellt zu haben."

Die Gehälter sind nach Erfahrung von Harter in den vergangenen zwei, drei Jahren nur graduell gewachsen, "eher im einstelligen als im zweistelligen Prozentbereich pro Jahr". Mehr Spielraum bzw. eine höhere Spanne zwischen den Arbeitgebern sieht er in puncto Boni, die als Anreiz eine immer größere Rolle spielen. In der Projektentwicklung z.B. werde - nach Projektabschluss bzw. teils auch schon in Tranchen während des Projektverlaufs - im Mittel ein Bonus von vier Monatsgehältern pro Jahr gezahlt. Die Spanne reiche hier je nach Unternehmenskultur von einem bis zu acht Monatsgehältern.

Harald Thomeczek

Gleich und gleich gesellt sich gern - oder etwa nicht?

"Send the elevator down!", denkt sich diese Nachwuchskraft vielleicht. Oder will sie es lieber auf eigene Faust probieren?

"Send the elevator down!", denkt sich diese Nachwuchskraft vielleicht. Oder will sie es lieber auf eigene Faust probieren?

Bild: iStockphoto/Minerva Studio

Karriere 13.10.2016
In ihren Zwanzigern lehnen Frauen aus der Immobilienwirtschaft eine Frauenquote ab, genauso wie Damen ab 50. Fragt sich, wie sonst mehr Frauen als heute in Immobilienunternehmen Karriere ... 

In ihren Zwanzigern lehnen Frauen aus der Immobilienwirtschaft eine Frauenquote ab, genauso wie Damen ab 50. Fragt sich, wie sonst mehr Frauen als heute in Immobilienunternehmen Karriere machen können sollen: Für die meisten Firmen ist das nämlich kein explizites strategisches Ziel, wie der Verein Frauen in der Immobilienwirtschaft mit einer Umfrage unter Frauen aus der Branche herausgefunden hat.

Finden Sie auch, dass immer der beste Kandidat den Job bekommen sollte - und nicht eine Frau, nur weil sie eine Frau ist? Ergibt ja eigentlich Sinn. Wenn es denn wirklich immer so wäre: "Menschen bevorzugen Menschen, die ihnen ähnlich sind", erklärt Liesa Schrand, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der International Real Estate Business School der Universität Regensburg. Der Fachbegriff für dieses Phänomen: "Similarity Attraction Theory". Überspitzt formuliert, so Schrand, bringen "Clubs aus reichen weißen Männern" wieder nur weiße männliche Führungskräfte hervor. Sie forscht derzeit am Beispiel amerikanischer Immobilienaktiengesellschaften dazu, ob und, wenn ja, welchen Mehrwert Diversität in Gestalt eines höheren Frauenanteils Unternehmen bringt.

"Frauenanteile steigen, wenn mehr Frauen in Führung sind", bestätigt Cornelia Eisenbacher, stellvertretende Vorsitzende des Vereins Frauen in der Immobilienwirtschaft. Wenn es stimmt, dass mit der schieren Anzahl von Frauen in Führungspositionen auch die Chancen für andere Frauen auf einen Job steigen, ist es schon etwas enttäuschend, dass eine Erhöhung des Frauenanteils bei knapp zwei Dritteln der Immobilienunternehmen nicht in der Unternehmensstrategie verankert ist. Dies hat eine aktuelle Umfrage des Vereins Frauen in der Immobilienwirtschaft zutage gefördert, an der sich 448 Frauen beteiligten.

Als leichten Widerspruch zur Fahrstuhltheorie - Frauen schicken den Fahrstuhl nach unten, wenn sie selbst oben angekommen sind - lässt sich ein anderes Ergebnis der Befragung interpretieren: Nur in der Altersklasse der 31- bis 49-Jährigen überwiegt der Anteil derjenigen, die eine Frauenquote befürworten. Die Über-50-Jährigen und, noch überraschender, vor allem die 21- bis 30-Jährigen lehnen eine Frauenquote in der Mehrzahl ab. Wie das? Was die Über-50-Jährigen angehe, versucht sich Jovita Galster-Döring, Vorstand des Vereins Frauen in der Immobilienwirtschaft, an einer Erklärung. Es sei nicht ausgeschlossen, dass diejenigen, die es geschafft haben, "sich keine Konkurrenz heranzüchten wollen". Und die Jungen? "Die sind noch sehr optimistisch", erklärt Vorstandskollegin Eisenbacher.

Mit der Umfrage hat der Verein noch eine ganze Reihe anderer interessanter Erkenntnisse zutage gefördert. Zum Beispiel die "Unternehmenstreue der Damen", wie es Galster-Döring formuliert: So haben 21% der 264 Befragten, die länger als zehn Jahre in der Immobilienwirtschaft tätig sind, ihren Arbeitgeber noch nie gewechselt. Und weitere 19% nur einmal.

Spannend, wenngleich erklärungsbedürftig, ist auch der durch die Studie ermöglichte Einblick in die Gehaltsabrechnungen der Immobilienfrauen. Die 136 Frauen, die sich selbst im "Topmanagement" verorten, verdienen demnach im Durchschnitt knapp 107.000 Euro. Im Mittelmanagement liegt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt mit gut 106.000 Euro praktisch genauso hoch. Eine Erklärung hierfür liegt in der Struktur des Teilnehmerfelds: "Unter den Hauptantwortenden befinden sich viele Selbstständige", so Galster-Döring. Logisch, wer z.B. eine Hausverwaltung betreibt und besitzt, ist selbst natürlich ein "Topmanager" im eigenen Haus.

Etwas irritierend wirkt auf den ersten Blick zudem die Tatsache, dass eine Fachkraft mit Personalverantwortung mit durchschnittlich knapp 87.000 Euro deutlich weniger verdient als eine Fachkraft ohne Personalverantwortung, die gut 101.000 Euro bekommt. Wie kann das sein? Galster-Döring: "Viele Unternehmen fördern heute Fachkarrieren", und auf diesem Pfad kann man mitunter sogar (deutlich) besser verdienen als auf einer Führungsposition. Man denke nur an einen (Investment-) Makler bzw. eine Maklerin, der/die am Umsatz, den er bzw. sie macht, beteiligt wird - in Zeiten wie diesen kommt da sicher einiges zusammen.

Zwei Drittel der Immofrauen, so zeigt die Studie ebenfalls, können ein abgeschlossenes Studium vorweisen, und knapp 15% haben ein Weiterbildungsstudium. Es beginnen ungefähr genauso viele Frauen wie Männer ein immobilienwirtschaftliches Studium - und schließen dieses auch ab, heißt es seitens des Immofrauenvereins. Ein Rundgang auf dem IZ-Karriereforum, das die Immobilien Zeitung alljährlich im Rahmen der IZ-Joboffensive in Frankfurt veranstaltet, bestätigt diese Einschätzung. Rätselhaft, so denkt man bei einem Rundgang durch die Messehallen auf der Expo Real, wo diese Damen hinterher verlorengehen. "Damit sich die Hallen irgendwann nicht merklich leeren, werden die Frauen zunehmend in der Immobilienwirtschaft ankommen müssen", warnt Galster-Döring. hat

Der Verein Frauen in der Immobilienwirtschaft hat im Rahmen seiner aktuellen Studie auch eine Checkliste für Bewerberinnen erarbeitet. Mit dieser sollen Frauen vor einer Bewerbung prüfen können, wie gut ihre Chancen in einem Unternehmen mutmaßlich sind.

Harald Thomeczek

Auch alte Hasen sollen Sachkunde nachweisen

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit dem Sachkundenachweis für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen.

Bild: tp

Karriere 12.10.2016
Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. ... 

Am 14. Oktober wird sich der Bundesrat mit den Ende August vom Bundeskabinett beschlossenen neuen Berufszulassungsregeln für gewerbliche WEG-Verwalter und Immobilienmakler beschäftigen. Insbesondere der Ausschuss für Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, sich für diverse Änderungen in dem "Gesetzesentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum" stark zu machen. Einige dieser Empfehlungen haben es in sich.

Die Empfehlungen des Ausschusses für Verbraucherschutz und des Wirtschaftsausschusses füllen nicht weniger als zehn Seiten (alles nachzulesen in der bereits vom 4. Oktober datierenden Drucksache 496/1/16). Zu den wichtigsten Änderungsvorschlägen zählt sicher, dass auch Gewerbetreibende, die schon länger als sechs Jahre am Markt sind, und auch deren Mitarbeiter einen Sachkundenachweis sollen führen müssen. Der Gesetzesentwurf sieht dagegen vor, dass, wer mindestens sechs Jahre "ununterbrochen selbstständig" als WEG-Verwalter bzw. Makler tätig war (und das beweisen kann), von der Pflicht zur Sachkundeprüfung befreit wird. Mitarbeiter, sofern sie "aktiv an der erlaubnispflichtigen Vermittlungs- oder Verwaltungstätigkeit mitwirken", sollen eine solche Prüfung laut dem Gesetzesentwurf nicht ablegen, sondern nur vom eigentlichen Erlaubnisinhaber auf ihre "angemessene Qualifikation" geprüft werden.

Mehrjährige Tätigkeit keine Garantie für Sachkunde

Was die Streichung der bis dato vorgesehenen Alte-Hasen-Regelung angeht, begründet der Verbraucherausschuss seinen Vorschlag wie folgt: "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass auch bereits über sechs Jahre am Markt tätige Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Die Tatsache einer mehrjährigen ununterbrochenen Tätigkeit als Immobilienmakler bzw. Wohnungseigentumsverwalter allein lässt nicht den Schluss darauf zu, dass der Gewerbetreibende auch über die notwendige Sachkunde verfügt." Fort- und Weiterbildungen sollen bei der Abnahme der Sachkundeprüfung jedoch "Berücksichtigung finden".

Auch Mitarbeiter sollen Sachkundeprüfung ablegen

Dass auch Mitarbeiter ihre Sachkunde unter Beweis stellen sollen, wird vom Verbraucherausschuss so begründet: "Um sicherzustellen, dass Verbraucher bzw. Wohnungseigentümer nur mit fachkundigen und gewissenhaften Mitarbeitern von Immobilienmaklern bzw. Wohnungseigentumsverwaltern konfrontiert werden, sollten auch hier die Berufszulassungsregelungen entsprechend den geltenden Regelungen für Finanzanlagenvermittler ausgestaltet und in allen Fällen eine Sachkundeprüfung von Mitarbeitern verlangt werden."

Der Ausschuss für Verbraucherschutz regt zudem an, dass Immobilienmakler, wie gewerbliche Verwalter auch, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten.

Die Übergangsfrist soll, so schlägt der Wirtschaftsausschuss vor, um neun Monate verlängert werden, damit die Betroffenen effektiv zwölf Monate - und nicht drei Monate - Zeit haben, Anträge zu stellen, Unterlagen vorzulegen und die Sachkundeprüfung abzulegen.

Eine Stellungnahme des Bundesrats geht zunächst zurück an die Bundesregierung. Diese kann zur Gegenäußerung ausholen, ehe sie den Entwurf in den Bundestag einbringt.

Harald Thomeczek

ILG holt sich Karl Reinitzhuber als Berater ins Haus

Karl Reinitzhuber.

Karl Reinitzhuber.

Bild: ILG-Gruppe

Köpfe 12.10.2016