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Gleiches Recht für alle

Harald Thomeczek.

Harald Thomeczek.

Bild: IZ

Karriere 20.10.2016
Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald ... 

Alte Hasen unter Artenschutz zu stellen, mag ja in der freien Wildbahn ein löbliches Ansinnen sein. Bezogen auf Makler und Verwalter mutet es eher willkürlich an, meint IZ-Redakteur Harald Thomeczek.

Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter werden, falls im laufenden Gesetzgebungsverfahren nichts mehr völlig Überraschendes passiert, unter Beweis stellen müssen, dass sie für ihre Tätigkeit auch qualifiziert sind. Sonst werden sie künftig keine Gewerbeerlaubnis er- bzw. behalten. Ein nicht unerheblicher Anteil der Marktteilnehmer soll jedoch von einem Sachkundenachweis verschont bleiben: Alle diejenigen, die mehr als sechs Jahre ununterbrochen als Makler oder WEG-Verwalter gearbeitet haben, wenn das Gesetz für neue Zulassungsregeln für diese Berufsgruppen in Kraft tritt, sind fein raus.

Doch warum eigentlich? Nur weil ich einen Job eine gewisse Zeit lang gemacht habe, heißt das doch nicht zwangsläufig, dass ich auch wirklich das Zeug dazu habe. Und wieso sollen Makler und Verwalter, die noch keine sechs Jahre am Markt sind oder in diesen Markt erst noch irgendwann einsteigen, gegenüber Wettbewerbern benachteiligt werden, die z.B. nur aufgrund der Gnade einer früheren Geburt schon länger arbeiten? Hinzu kommt, dass der Gewerbetreibende sich nur vor der zuständigen Behörde auf die Ausnahmeregelung berufen muss - bei der Berufsausübung selbst, also gegenüber Verbrauchern bzw. Wohnungseigentümern, braucht er nicht offenzulegen, dass er seine Qualifikation nie nachgewiesen hat.

Auch hat sich mir noch nicht erschlossen, warum Gewerbetreibende eine Prüfung ablegen sollen, nicht jedoch angestellte Makler und Verwalter: Wer aktiv an der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkt, also z.B. Wohnungsbesichtigungen oder Eigentümerversammlungen durchführt, dessen Sachkunde sollte genauso auf den Prüfstand kommen wie die seines Chefs. Nur weil der Erlaubnis- bzw. Unternehmensinhaber für seine Mitarbeiter haftet und deshalb ein Interesse daran haben sollte, dass sie keine Unfälle bauen, besitzen diese doch nicht automatisch die nötige Fachkunde.

Diese Punkte hat auch der Verbraucherschutzausschuss des Bundesrats moniert und dafür plädiert, dass alte Hasen sowie Angestellte ohne Ausnahme eine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Vergebens: Der Bundesrat hat nicht nur u.a. diese Vorschläge für eine Gesetzesverschärfung zurückgewiesen, sondern einen Punkt in seine Stellungnahme an die Bundesregierung übernommen, den der Wirtschaftsausschuss ins Spiel brachte: Auch unselbstständige Tätigkeiten sollen nun bei der Ermittlung alter Hasen angerechnet werden. Statt gar keiner Ausnahmen wird es noch mehr vermeintlich Bestandsschutzbedürftige geben.

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Harald Thomeczek

Artenschutz für alte Hasen

Der Bundesrat empfiehlt eine Ausweitung des vorgesehenen Bestandsschutzes für alte Hasen.

Der Bundesrat empfiehlt eine Ausweitung des vorgesehenen Bestandsschutzes für alte Hasen.

Bild: nik

Karriere 20.10.2016
Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs ... 

Immobilienmakler und WEG-Verwalter können (vorerst) aufatmen: Sämtliche vom Ausschuss für Verbraucherschutz des Bundesrats vorgelegten Vorschläge zur Verschärfung des Gesetzentwurfs für neue Berufszulassungsregeln für Immobilienmakler und WEG-Verwalter wurden in der jüngsten Sitzung des Bundesrats abgeschmettert. Und es kommt sogar noch besser: Ein Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, der das Gesetz entschärfen würde, fand eine Mehrheit.

Seit mehr als sechs Jahren am Markt tätige Makler und Verwalter sollen nun doch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. So steht es auch im Gesetzentwurf. Der Verbraucherschutzausschuss hatte jedoch argumentiert, dass eine mehrjährige Tätigkeit nicht zwingend auf die erforderliche Sachkunde schließen lässt, und darum darauf gedrungen, sogenannte alte Hasen nicht zu verschonen. Für diese Empfehlung fand sich im Bundesrat jedoch keine Mehrheit.

Im Gegenteil: Stattdessen soll bei der Prüfung, ob ein Gewerbetreibender ein alter Hase ist, nun auch die Sachkunde berücksichtigt werden, die er eventuell in unselbstständiger Tätigkeit erworben hat. So empfahl es der Wirtschaftsausschuss dem Bundesrat. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf macht dagegen für eine Befreiung von der Pflicht zum Sachkundenachweis zur Auflage, dass ein Makler oder Verwalter "ununterbrochen selbstständig" gearbeitet haben muss.

Aufatmen können auch Mitarbeiter von gewerbetreibenden Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern: Anders als vom Verbraucherschutzausschuss vorgeschlagen, soll von diesen nun doch keine Sachkundeprüfung verlangt werden. Der Ausschuss wollte auf diese Weise sicherstellen, dass Kunden ausschließlich mit "fachkundigen und gewissenhaften" Mitarbeitern konfrontiert werden.

Dagegen stieß auch ein weiterer Vorschlag des Wirtschaftsausschusses auf Gegenliebe im Bundesrat: Makler und Verwalter sollen mehr Zeit bekommen, ihren Alte-Hasen-Status zu belegen oder eben eine Sachkundeprüfung abzulegen und alle sonstigen vorgesehenen Berufszulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Konkret sollen sie dafür nun zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Zeit haben.

Die weiteren Ergebnisse: Immobilienmakler sollen, anders als WEG-Verwalter, keine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen müssen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Im Referentenentwurf war dies noch angedacht, und der Verbraucherschutzausschuss hatte eine Versicherungspflicht auch für Makler nun nachträglich im Gesetzentwurf verankern wollen - vergeblich. Und: Kundenberatungskompetenzen sowie "Fachkenntnisse zu energetischen Eigenschaften von Immobilien" - Stichwort: energetische Modernisierung - sollen in einer Sachkundeprüfung nun auch nicht nachgewiesen werden müssen.

Eine Mehrheit fand hingegen auch die dritte Einlassung des Wirtschaftsausschusses: Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten sollen die Auswirkungen des Gesetzes evaluiert werden.

Sobald die Stellungnahme des Bundesrats die Regierung erreicht, hat diese sechs Wochen Zeit, sich ihrerseits dazu zu äußern und den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2016 abzuschließen, sodass das Gesetz im vierten Quartal 2017 in Kraft treten könnte, zeitgleich mit der Rechtsverordnung, in der u.a. die Inhalte der Sachkundeprüfung festgelegt werden. Diese erarbeitet das Ministerium derzeit.

Lesen Sie hierzu auch den Kommentar "Gleiches Recht für alle".

Harald Thomeczek

Patrizia-CFO wirbt rund um den Erdball um Anleger

Karim Bohn.

Karim Bohn.

Bild: Patrizia Immobilien

Karriere 18.10.2016
Der Investmentmanager Patrizia Immobilien streckt jenseits des europäischen Tellerrands verstärkt die Fühler nach zusätzlichen Eigenkapitalgebern aus. Um es potenziellen Kunden leichter zu ... 

Der Investmentmanager Patrizia Immobilien streckt jenseits des europäischen Tellerrands verstärkt die Fühler nach zusätzlichen Eigenkapitalgebern aus. Um es potenziellen Kunden leichter zu machen, mit Patrizia in Kontakt zu treten, gehen Fundraising-Büros in den USA, Asien und Australien an den Start.

Laut Finanzchef Karim Bohn sollen Ende 2016 bzw. Anfang 2017 Fundraising-Büros in Hongkong und New York eröffnet werden, um stärker ins Gespräch mit institutionellen Investoren aus Asien bzw. Nordamerika zu kommen. In Australien wurde ein solches Büro bereits eröffnet. Das Institutional-Clients-Team von Patrizia wurde für den Ausbau der globalen Fundraisingaktivitäten personell verstärkt. Aktuell liegt der Anteil nicht-deutschen, von der Patrizia im Auftrag Institutioneller investierten Eigenkapitals bei rund 10%, die restlichen 90% stammen von deutschen Geldgebern. Etwa die Hälfte des nicht-deutschen Geldes, also circa 5% des gesamten EK, stammt von Anlegern außerhalb Europas.

Assets under Management sollen um 2 Mrd. Euro im Jahr zulegen

Patrizia will ihre Assets under Management - aktuell belaufen sich diese auf rund 18 Mrd. Euro, von denen rund 5,5 Mrd. Euro oder 30% in ausländischen Immobilien angelegt sind - in den kommenden Jahren auf organischem Wege im Durchschnitt um jährlich etwa 2 Mrd. Euro netto steigern. Dafür müssen Bohn zufolge voraussichtlich ca. 4 Mrd. bis 5 Mrd. Euro im Jahr gedreht werden, weil ja auch immer wieder Immobilien verkauft werden. Zusätzliches anorganisches Wachstum schließt der CFO nicht aus.

Patrizia verfügt aktuell über liquide Mittel in Höhe von rund 400 Mio. Euro. Dieses Geld soll entweder für Zukäufe für die Patrizia-Plattformen, über die man sich neue Kunden, Märkte oder Produkte erschließen will, eingesetzt werden oder als direktes Immobilieninvestment im Wege eines Co- oder Principal-Investments.

In den vergangenen 15 Monaten hat Patrizia nach eigenen Angaben für asiatische Investoren Immobilieninvestments im Gesamtwert von 1,3 Mrd. Euro getätigt. Vor wenigen Wochen schnappte sich der südkoreanische Samsung-Konzern mit den Augsburgern an seiner Seite den Commerzbank-Turm in Frankfurt.

Harald Thomeczek