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Damit Interimmanager keine Angestellten werden

Interimmanager werden oft geholt, um einen kurzfristigen Personalengpass zu überbrücken, auch in der Immobilienbranche. Unternehmer müssen aufpassen, dass die Berater auf Zeit, die längst nicht mehr nur auf der obersten Führungsebene eingesetzt werden, ni

Interimmanager werden oft geholt, um einen kurzfristigen Personalengpass zu überbrücken, auch in der Immobilienbranche. Unternehmer müssen aufpassen, dass die Berater auf Zeit, die längst nicht mehr nur auf der obersten Führungsebene eingesetzt werden, ni

Bild: Fotolia.de/Visionär

Karriere 21.11.2013
Der Markt für Interimmanagement wächst: Auf 640 Mio. Euro summierten sich die Honorare für Interimmanager im Jahr 2010 und dürften bis zum Ende dieses Jahres etwa 1,2 Mrd. Euro erreichen. So ... 

Der Markt für Interimmanagement wächst: Auf 640 Mio. Euro summierten sich die Honorare für Interimmanager im Jahr 2010 und dürften bis zum Ende dieses Jahres etwa 1,2 Mrd. Euro erreichen. So lautet die Prognose der Dachgesellschaft Deutsches Interim Management. Auch die Zahl der Interimmanager werde sich in diesem Jahr um rund 700 auf etwa 6.200 erhöhen, schätzt der Verband. Doch mit dem Instrument Interimmanagement kann nicht jeder kurzfristige Beschäftigungsengpass ausgeglichen werden. Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben beachtet werden müssen, um Nachzahlungen zu verhindern, erläutert Sonja Riedemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Osborne Clarke.

Immobilien Zeitung: Frau Riedemann, Interimmanager gelten gemeinhin als Feuerwehrkräfte in Nadelstreifen, die als Sanierer oder Changemanager für eine kurze Zeit ins Unternehmen geholt werden und dann zum nächsten Auftrag weiterziehen. Für ihre Dienste stellen sie eine Rechnung. Was können da für arbeitsrechtliche Probleme auftauchen?

Sonja Riedemann: Interimmanager finden sich inzwischen nicht mehr nur auf der ersten Führungsebene, sondern auch im mittleren Management. Und damit ist diese Tätigkeitsform auf einer Hierarchieebene angekommen, auf der eher weisungsabhängig gearbeitet wird und die in den Betrieb eingegliedert ist. Und wegen dieser beiden Punkte ist häufig doch Arbeitsrecht anwendbar und müssten sie als Arbeitnehmer beschäftigt sein.

IZ: Das heißt, die Person läuft Gefahr, scheinselbstständig zu sein?

Riedemann: Genau. Denn Scheinselbstständigkeit definiert sich anders, als gemeinhin angenommen, nicht über die Zahl der Auftraggeber. Entscheidendes Kriterium ist, ob die erwerbstätige Person wirklich als selbstständiger Unternehmer agiert oder tatsächlich eher wie ein Angestellter "abhängig beschäftigt" ist bei einem Unternehmen.

Ein freier Dienstvertrag muss geschlossen und gelebt werden

IZ: Wie äußert sich das in der Praxis?

Riedemann: Ein kritischer Fall ist zum Beispiel, wenn der Interimmanager in der Position eines Leiters Finanzen zeichnungsberechtigt ist. Damit wäre er Teil der Organisation und es handelt sich arbeitsrechtlich nicht mehr um einen freien Dienstvertrag. Für das Einsatzunternehmen bedeutet das, dass es sozialabgabenpflichtig ist. Der Interimmanager darf also grundsätzlich nicht in das Unternehmen eingegliedert sein. Dabei ist es nicht wichtig, was im Vertrag steht, sondern was gelebt wird.

IZ: Was sollte das Einsatzunternehmen im Alltag also beachten?

Riedemann: Dem Interimmanager dürfen vor allem keine Vorgaben zu Arbeitszeit und Arbeitsort gemacht werden. Hinzu kommen viele vermeintlich kleine Dinge. Der Interimmanager sollte keine Visitenkarte und keinen E-Mail-Account des Unternehmens bekommen. Auch sollte seine feste Durchwahl nicht auf der hausinternen Telefonliste auftauchen oder nur mit dem Hinweis "wenn im Hause tätig". Stattdessen sollte dort seine Mobilfunknummer bzw. die Nummer seines eigenen Beratungsbüros aufgeführt sein. Einen Urlaubsantrag müssen diese weiterhin selbstständig tätigen Berater ebenfalls nicht einreichen.

IZ: Das sind in der Tat viele Kleinigkeiten, die wahrscheinlich allein aus praktischen Gründen gern anders gehandhabt werden.

Riedemann: Um nicht in diese Falle zu tappen, hilft eine gedankliche Eselsbrücke. Das Unternehmen sollte sich die Frage stellen: Würde ich dieses oder jenes auch dem externen IT-Dienstleister anbieten, der ebenso auf Rechnung für das Unternehmen tätig ist? Letztendlich muss aber immer der Einzelfall betrachtet werden.

Interimmanagement nicht mit Zeitarbeit verwechseln

IZ: Wenn bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, dass der Interimmanager wie ein Angestellter tätig war, welche Folgen hat das für das Unternehmen?

Riedemann: Dann drohen neben der Nachzahlung der Sozialabgaben, und zwar sowohl Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, noch Verspätungszuschläge sowie Bußgelder. Es gibt jedoch noch eine andere Variante des Interimmanagements, bei der ebenfalls Risiken bestehen.

IZ: Und welche?

Riedemann: Häufig werden Interimmanager über Agenturen an die Unternehmen vermittelt. Haben diese Manager einen Vertrag mit der Agentur und werden für diese bei dem Einsatzunternehmen tätig, dann sind sie rechtlich gesehen Subunternehmer. Wenn dieser Subunternehmer entgegen der ursprünglichen Planung dann doch wie ein Arbeitnehmer eingegliedert wird, geht es um Arbeitnehmerüberlassung, also die klassische Zeitarbeit. Das dürfen aber nur Agenturen mit einer bestimmten Lizenz anbieten. Verfügt die Interimmanagement-Agentur nicht über diese Lizenz, hat das Kundenunternehmen wieder alle finanziellen und rechtlichen Risiken selbst zu tragen, z.B. die Sozialabgaben. Interimmanagement kann für das Unternehmen eine gute Alternative sein, um kurzfristig einen Personalengpass zu überbrücken. Doch das geht nur für Aufgaben, die tatsächlich von einem Selbstständigen ausgeübt werden können.

IZ: Frau Riedemann, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Sonja Smalian.

IZ

Arbeitsplätzchen gefällig?

Mit einem lebensgroßen Aufsteller warb die List-Gruppe für die diskrete
Mitnahme der "Arbeitsplätzchentüten" mit einem Flyer zu den aktuellen
Stellenangeboten - und einem Keks.

Mit einem lebensgroßen Aufsteller warb die List-Gruppe für die diskrete Mitnahme der "Arbeitsplätzchentüten" mit einem Flyer zu den aktuellen Stellenangeboten - und einem Keks.

Bild: sma

Karriere 21.11.2013
Die List-Gruppe hat die diesjährige Expo Real auch zur Rekrutierung genutzt und dafür eine eigene Kampagne entwickelt. Eine lebensgroße Pappfigur sollte die am Stand vorbeiströmenden ... 

Die List-Gruppe hat die diesjährige Expo Real auch zur Rekrutierung genutzt und dafür eine eigene Kampagne entwickelt. Eine lebensgroße Pappfigur sollte die am Stand vorbeiströmenden Besucher zum Zugreifen nach den Stellenangeboten animieren.

In weißen Papiertüten mit dem Aufkleber "Arbeitsplätzchen" und einem stilisierten roten Keks hatte das Unternehmen einen Flyer, auf dem die neun ausgeschriebenen Stellen aufgelistet waren, sowie ein Plätzchen - also einen Keks - verpackt. Zu den diskreten Tütchen haben in den drei Tagen etwa 300 Messebesucher gegriffen. Auf dem Stand selbst hätten sich nur sehr wenige getraut, um Fragen zu den Ausschreibungen zu stellen, sagt Laura Raasch, zuständig für Öffentlichkeitsarbeit bei List. Am größten sei das Interesse nach einer Ausschreibung in der Projektentwicklung gewesen. Das Unternehmen, das rund 100 Beschäftigte an drei Standorten zählt, hat bei der Rekrutierung ganz auf den Stand gesetzt und war weder in der Online-Jobbörse auf der Expo-Real-Homepage noch innerhalb des Job Corners am Messemittwoch vertreten. Hat sich der Aufwand für die Gruppe gelohnt?

Nach der Messe hätten schon Bewerbungsgespräche stattgefunden. Und es habe mehr Zugriffe auf die Homepage des Unternehmens gegeben. "Die Besucher der Expo Real beschäftigen sich auf der Messe in der Regel nicht offensiv mit dem Thema Arbeitgeberwechsel, da sie für ihren Arbeitgeber nach München reisen. Mit der Aktion "Arbeitsplätzchen?" war es dennoch möglich, potenzielle Bewerber auf unsere Unternehmensgruppe aufmerksam zu machen und über die offenen Stellen zu informieren", sagt Gerhard List, Vorstandsvorsitzender von List. "Die Reaktionen waren durchweg positiv. Insofern bin ich mir sicher, dass wir uns als Arbeitgeber interessant gemacht haben", lautet sein Fazit zu der Aktion.

Sonja Smalian

Ideenpreis Immobilien für eine alternde Gesellschaft startet

Fertighaushersteller wie z.B. Haas bieten rollstuhlgerechte Bungalows mit höhenverstellbaren Schränken oder absenkbaren Arbeitsflächen an.

Fertighaushersteller wie z.B. Haas bieten rollstuhlgerechte Bungalows mit höhenverstellbaren Schränken oder absenkbaren Arbeitsflächen an.

Bild: Haas Fertigbau

Karriere 20.11.2013
Die gesellschaftliche Alterung ist eine besondere Herausforderung für die Immobilienwirtschaft. Sie zeigt sich nicht nur in eigenen Immobilientypen wie Seniorenimmobilien, sondern betrifft ... 

Die gesellschaftliche Alterung ist eine besondere Herausforderung für die Immobilienwirtschaft. Sie zeigt sich nicht nur in eigenen Immobilientypen wie Seniorenimmobilien, sondern betrifft genauso den Wohnungsbestand, der in vielfältiger Hinsicht der baulichen Anpassung bedarf. Die Irebs Immobilienakademie lobt deshalb den "Ideenpreis Immobilien für eine alternde Gesellschaft" aus. In Kooperation mit Frank Löwentraut, Geschäftsführer von Aaetas Consult, sowie der Immobilien Zeitung werden kurze Essays gesucht, die als Impulsgeber für Strategien im Umgang mit der Alterung der Gesellschaft dienen können.

"Viele Menschen möchten in ihren Wohnungen alt werden, doch die Wohnungen passen sich den Notwendigkeiten des Alterns nicht von alleine an", sagt Prof. Dr. Tobias Just, Geschäftsführer und Wissenschaftlicher Leiter der Irebs Immobilienakademie. Wohnungswirtschaft und öffentliche Hand müssten sich deshalb intensiver mit der Schaffung barrierearmer Wohnungen auseinandersetzen, um dem wachsenden Bedarf gerecht zu werden. "Das Fehlen barrierearmer Bestandswohnungen ist auch ein erheblicher Kostentreiber für unser Gesundheits- und Sozialsystem", ergänzt Löwentraut, der an der Akademie als Dozent unterrichtet.

Bis zum 15. Januar 2014 können natürliche Personen ihre Vorschläge in Form eines 5.000 bis 10.000 Zeichen langen Essays (keine Produktwerbung) einreichen. Eine Jury, bestehend aus Tobias Just, Frank Löwentraut sowie Thomas Porten, Chefredakteur der Immobilien Zeitung, bestimmt daraus die besten drei, die u.a. mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 5.000 Euro gewürdigt werden. Die Preisverleihung soll im Frühjahr 2014 am Sitz der Irebs in Eltville stattfinden.

Kontaktadresse für weitere Informationen sowie für die fertigen Beiträge ist ideenpreis@irebs.de

Thomas Porten

Neue Gesichter im Gefma-Vorstand

Der neue Gefma-Vorstand.

Der neue Gefma-Vorstand.

Bild: Annette Schrader

Köpfe 18.11.2013
Im Rahmen der Mitgliederversammlung des FM-Branchenverbands Gefma fand vergangenen Freitag die Neuwahl des siebenköpfigen Vorstandes statt. Nahezu einstimmig wurden in Hamburg sowohl vier ... 

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des FM-Branchenverbands Gefma fand vergangenen Freitag die Neuwahl des siebenköpfigen Vorstandes statt. Nahezu einstimmig wurden in Hamburg sowohl vier bisherige Vorstandsmitglieder bestätigt als auch drei Neulinge in das Gremium gewählt.

Zu den drei neuen Vorständen zählt erstmals auch eine Frau: Beatriz Soria León (BASF). Die beiden anderen neuen Vorstandsmitglieder sind Prof. Markus Lehmann (Hochschule Albstadt-Sigmaringen) und Rainer Vollmer (RGM). Das Trio rückt an die Stelle der drei langjährigen, mit viel Beifall bedachten bisherigen Vorstände Christian Kloevekorn (Gegenbauer), Dr. Gottfred Trautmann (Merck) und Hartmut Zehrer (Protektor), die allesamt nicht mehr kandidierten.

In ihren Ämter bestätigt wurden Otto Kajetan Weixler (Bilfinger Facility Services) als Vorsitzender, dessen Stellvertreter Wilfried Schmahl (Strabag PFS) und Walter Fritz sowie der Berliner Hochschullehrer Prof. Michael May.

Gefma zählt derzeit rund 800 Mitglieder.

Albert Engelhardt