Karriere-News

SSN Group: Christoph Nebl folgt auf Christian Heyn

Köpfe 25.09.2015
Christoph Nebl (44) ist mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer von SSN Development, Düsseldorf, berufen worden. Bei der deutschen Tochtergesellschaft der SSN Group tritt er die Nachfolge ... 

Christoph Nebl (44) ist mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer von SSN Development, Düsseldorf, berufen worden. Bei der deutschen Tochtergesellschaft der SSN Group tritt er die Nachfolge von Dr. Christian Heyn an. Heyn verlässt das Unternehmen nach rund vier Jahren zum 15. November 2015 auf eigenen Wunsch. Vor seinem Wechsel war Nebl Geschäftsführer von IVG Asset Management. Davor verantwortete er als Geschäftsführer von The Squaire Marketing und Vermietung des Projekts.

Seit 1. September 2015 verstärkt Detlef Bennies (55) als Head of Finance Real Estate das erweiterte Managementteam der SSN Group. In den vergangenen vier Jahren war er von der kaufmännischen Seite her für alle deutschen Immobilienprojekte bei SSN Deutschland zuständig. Nun übernahm er die Verantwortung für sämtliche Immobilienprojekte innerhalb der Gruppe. Künftig wird er zudem den Bereich Engineering auf Gruppenebene leiten.

Bereits zum 1. Juli 2015 war Guy Besson (47) als Head of Real Estate Schweiz zu SNN gewechselt. Zuletzt war er für den Aufbau der Akquisitions- und Entwicklungsabteilung D-CH für die Fondsleitung Realstone verantwortlich gewesen.

Sonja Smalian

b.i.g. erhält Ausbildungspreis

Karriere 24.09.2015
Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat zum fünften Mal seinen Ausbildungspreis verliehen. Ausgezeichnet wurde das Karlsruher Unternehmen b.i.g. sicherheit, wie der BDSW mitteilte. ... 

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hat zum fünften Mal seinen Ausbildungspreis verliehen. Ausgezeichnet wurde das Karlsruher Unternehmen b.i.g. sicherheit, wie der BDSW mitteilte. "Grund für die Entscheidung der Jury war unter anderem, dass die b.i.g. durch ihre Struktur den Auszubildenden die Möglichkeit gibt, auch andere Dienstleistungsbereiche kennenzulernen und so einen Überblick zu erhalten. Im Ergebnis zeigt sich der Erfolg darin, dass bereits zwei der bundesbesten Azubis bei der b.i.g. ausgebildet wurden", sagte BDSW-Präsident Gregor Lehnert während der sechsten Ausbildungstagung. Dort wurden auch erste Ergebnisse der Evaluation der beiden dualen Ausbildungsberufe Fachkraft bzw. Servicekraft für Schutz und Sicherheit durch das Bundesinstitut für Berufsbildung vorgestellt. Im Ergebnis habe die Evaluation ein positives Bild der Ausbildungsberufe bei den befragten Akteuren ergeben, heißt es in einer BDSW-Pressemitteilung. Dennoch gebe es in einigen Bereichen Verbesserungsbedarf. Seit Einführung des ersten Ausbildungsberufs vor 13 Jahren habe sich eine Ausbildungskultur in der Branche etabliert. Knapp 7.600 junge Menschen haben seit 2004 in den Berufen der Sicherheitswirtschaft ihren Abschluss gemacht. Im selben Zeitraum legten zudem fast 7.000 geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte ihre Prüfung ab.

Sonja Smalian

Auch der Mietverwalter soll Sachkunde nachweisen

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Auch für Mietverwalter sollte die neue Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Verwalter von Wohneigentum nach Meinung von vielen Verbänden gelten.

Bild: goodluz/Fotolia.com

Karriere 24.09.2015
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung ... 

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Deutsche Mieterbund (DMB) sowie Haus & Grund Deutschland plädieren gemeinsam dafür, dass auch der Mietverwalter bei der Neuregelung der Zulassung zum Makler- und Verwalterberuf berücksichtigt wird. Auch andere Verbände haben sich zum Referentenentwurf geäußert.

Als der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Juli dieses Jahres das Ministerium verließ, jubelten die Verbände (siehe "Makeln und verwalten künftig nur mit Sachkundenachweis", IZ 29/15). Denn endlich lag ein handfestes Konzept für die Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum auf dem Tisch. Dennoch äußerten viele Seiten Änderungswünsche. Schon damals kritisierten der DDIV und der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen gemeinsam, dass der Mietverwalter im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurde, obwohl dieser ebenfalls treuhänderisch tätig ist, genau wie der im Gesetzentwurf aufgeführte WEG-Verwalter.

Nun hat sich eine Koalition aus DDIV, DMB und Haus & Grund direkt an Bundesbauministerin Barbara Hendricks, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Justizminister Heiko Maas gerichtet. Die Verbandspräsidenten plädieren eindringlich für die Einführung einer Erlaubnispflicht auch für den Verwalter von Mietimmobilien und Sondereigentum. Sie argumentieren dabei mit den komplexen Anforderungen durch gesetzliche Neuregelungen, von denen auch der Mietverwalter betroffen ist. Zumal dieser Haftungsrisiken ausgesetzt sei und eigene Schutzpflichten gegenüber Mietern und Eigentümern habe. Zudem weisen die Verbände auf die Gefahr hin, dass WEG-Verwalter, die die Berufszulassungsanforderungen nicht erfüllten, sich künftig auf das Feld der Mietverwaltung zurückziehen könnten. Das würde aber den Anteil unqualifizierter Mietwohnungsverwalter erhöhen. Auch aus diesem Grunde sollten die Mietverwalter ebenfalls einen Sach- und Fachkundenachweis erbringen. DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler gibt sich optimistisch. Er rechnet der Verbändeallianz gute Chancen aus, dass sie Gehör finden wird.

Auch die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) äußerte sich zum Referentenentwurf. Die Berufsorganisation fordert für ihre rund 1.500 Mitglieder in Deutschland eine Befreiung von der Sachkundeprüfung. Dabei argumentiert Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender von RICS Deutschland, mit der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie. RICS-Mitglieder in Großbritannien würden alle einen sogenannten reglementierten Beruf ausüben. Dies erlaube ihnen, auch ohne weitere Sachkundeprüfung in einem anderen EU-Land tätig zu werden. Da in Deutschland dieselbe RICS-Zugangsprüfung gelte wie in Großbritannien, sollten auch die deutschen Mitglieder ihre Sachkunde nicht weiter nachweisen müssen. Judith Gabler, RICS-Director of Operations, Europe, ergänzt, dass mindestens 95% der Mitglieder in Deutschland über einen akademischen Abschluss verfügen würden und die Mitglieder seit zwei Jahren eine jährliche Fortbildungspflicht von 20 Stunden hätten. Doch wie viele RICS-Mitglieder überhaupt von einer möglichen Sachkundeprüfung betroffen wären, kann Gabler nicht beziffern. Die Berufsorganisation spricht sich zudem für eine Aufnahme einer Fortbildungsverpflichtung in das Gesetz aus. Damit steht sie nicht alleine. Auch der DDIV regt die Einführung einer gesetzlich verankerten und stichprobenartig überprüfbaren Weiterbildungsverpflichtung an.

Sonja Smalian

Immofrauen wählen neuen Vorstand

Der neue Vorstand (v.l.n.r.):  Jovita Galster-Döring, Birgit Schaarschmidt, Christine Hager, Cornelia Eisenbacher und Stefanie Risse.

Der neue Vorstand (v.l.n.r.): Jovita Galster-Döring, Birgit Schaarschmidt, Christine Hager, Cornelia Eisenbacher und Stefanie Risse.

Bild: Frauen in der Immobilienwirtschaft

Köpfe 23.09.2015